ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER HADI COMMUNITY GMBH
I. Allgemeine Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
1. Für alle Rechtsgeschäfte zwischen der HADi Community GmbH und dem Auftraggeber, insbesondere über Social Media Management, Content Creation, Strategieentwicklung, Werbekampagnen (Paid Social), sonstige Dienstleistungen gelten im unternehmerischen Rechtsverkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die HADi Community GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen der HADi Community GmbH.
3. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten nicht bei Verträgen mit Verbrauchern.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote der HADi Community GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden in Textform als bindend bezeichnet. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das digital hinterlegte Angebot der HADi Community GmbH durch Anbringen seiner elektronischen Signatur annimmt, oder indem die HADi Community GmbH mit der Leistungserbringung beginnt. Die HADi Community GmbH kann Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Auftraggebers in Textform verlangen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungsänderungen, Subunternehmer
1. Umfang, Art und Qualität der Leistungen richten sich nach dem Inhalt des beidseitig unterzeichneten Vertrages oder der Auftragsbestätigung der HADi Community GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies in Textform vereinbart haben oder die HADi Community GmbH sie in Textform bestätigt hat.
2. Konzept- und Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der HADi Community GmbH.
3. Die Kommunikation von Kennzahlen wie ROAS (Return on Ad Spend), CPA (Cost per Action) oder Conversion-Raten dient lediglich der Leistungsbeschreibung und Prognose. Es wird kein wirtschaftlicher Erfolg oder das Erreichen konkreter Kennzahlen geschuldet oder garantiert, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine Garantieerklärung durch die Geschäftsleitung der HADi Community GmbH abgegeben wurde. Der Auftraggeber trägt das wirtschaftliche Risiko der Werbemaßnahmen.
4. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform oder der Bestätigung in Textform durch die HADi Community GmbH. Für zusätzliche oder geänderte Leistungen erhält die HADi Community GmbH eine angemessene zusätzliche Vergütung.
5. Die HADi Community GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer und Freelancer einzusetzen, insbesondere UGC-Creator, Videografen und Fotografen. Die Auswahl der Subunternehmer und Freelancer erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der HADi Community GmbH. Die HADi Community GmbH bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich. Die Kosten für UGC-Creator werden nicht von der HADi Community GmbH übernommen, sondern sind in den jeweiligen Leistungspaketen geregelt und können zusätzlich dazugebucht werden.
§ 3a Nutzung künstlicher Intelligenz
1. Die HADi Community GmbH ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen KI-gestützte Tools (Artificial Intelligence) einzusetzen, insbesondere zur Content-Erstellung, Textgenerierung, Bild- und Videoerstellung, Analyse, Optimierung und Automatisierung.
2. Die HADi Community GmbH gewährleistet bei der Nutzung von KI-Tools die Einhaltung der gesetzlichen Transparenzpflichten gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Dies umfasst insbesondere:
a) Die Information über die Interaktion mit einem KI-System, sofern dies nicht offensichtlich ist. b) Die Kennzeichnung von Bild-, Ton- oder Videoinhalten, die durch KI künstlich erzeugt oder manipuliert wurden und als Deepfake erkennbar sind (Deepfake-Kennzeichnung).
c) Die Kennzeichnung von Texten, die durch KI generiert wurden und veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
3. Urheberrecht an KI-generierten Inhalten:
a) Für rein KI-generierte Inhalte, bei denen der Mensch lediglich abstrakte Leitlinien vorgibt und keine prägenden Gestaltungsentscheidungen trifft, wird kein Urheberrecht begründet. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall das einfache Recht zur Nutzung der Inhalte für die vereinbarten Zwecke.
b) Soweit KI-unterstützte Inhalte eine persönliche geistige Schöpfung des Auftraggebers oder der HADi Community GmbH darstellen, verbleibt das Urheberrecht bei demjenigen, der die schöpferische Leistung erbracht hat. Die HADi Community GmbH räumt dem Auftraggeber in diesem Fall die vereinbarten Nutzungsrechte gemäß § 4 ein.
c) Die HADi Community GmbH räumt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte an KI-generierten Inhalten für die vertraglich vereinbarten Nutzungszwecke ein, soweit ihr solche Rechte zustehen.
4. Die HADi Community GmbH weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass KI-generierte Inhalte urheberrechtliche Risiken bergen können, insbesondere durch mögliche Ähnlichkeiten mit geschützten Werken. Die HADi Community GmbH haftet nicht für Mängel an KI-generierten Inhalten, soweit diese auf die Funktionsweise der KI-Tools zurückzuführen sind und die HADi Community GmbH diese unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eingesetzt hat. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für unvollständige, fehlerhafte oder unvorhergesehene Ergebnisse der KI-Generierung.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, KI-generierte Inhalte zu bearbeiten oder weiterzuverwenden. Die HADi Community GmbH übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die aus der Bearbeitung oder Weiterverwendung von KI-generierten Inhalten durch den Auftraggeber resultieren, sofern sie den Auftraggeber vorab auf die konkreten Risiken hingewiesen hat. Im Übrigen gilt die Haftung gemäß § 9 dieser Vertragsbedingungen.
6. Soweit die HADi Community GmbH im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden unter Einsatz von KI-Systemen verarbeitet, erfolgt dies auf Basis einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
5. Die HADi Community GmbH haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch KI-generierte Inhalte entstehen, sofern sie die KI-Tools unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik eingesetzt hat und den Auftraggeber vorab auf die urheberrechtlichen Risiken hingewiesen hat. und den Auftraggeber vorab auf die urheberrechtlichen Risiken hingewiesen hat. Im Übrigen gilt die Haftung gemäß § 9 dieser Vertragsbedingungen. Der Auftraggeber stellt die HADi Community GmbH von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, soweit diese auf der Nutzung von KI-generierten Inhalten beruhen, die der Auftraggeber ausdrücklich angefordert oder freigegeben hat, obwohl die HADi Community GmbH ihn auf konkrete urheberrechtliche Risiken hingewiesen hat.
§ 4 Urheberrecht, Einräumung von Nutzungsrechten
1. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an den Leistungen sowie an sonstigen Gegenständen, die die HADi Community GmbH für die Erfüllung des Auftrags erarbeitet, dem Auftraggeber zur Durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der HADi Community GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die HADi Community GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
2. HADi Community GmbH räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an seinen für den Auftraggeber erbrachten Leistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit und für die Dauer eines Jahres nach seinem Ende ein. Das Nutzungsrecht umfasst die vertraglich vereinbarten Nutzungszwecke, insbesondere die Nutzung in den sozialen Medien und im Internet sowie die Verwertung auf CD-ROM, Imprint-Versionen und andere vereinbarte Arten. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3. Der Auftraggeber erhält das Recht, das fertige Endprodukt zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, mit anderen Inhalten zu verbinden oder an die eigenen Bedürfnisse anzupassen (Bearbeitungsrecht). Das Bearbeitungsrecht gilt ausschließlich für das fertige Endprodukt. Die Bearbeitung oder sonstige Umgestaltung der Rohdaten (insbesondere Rohaufnahmen, ungeschnittenes Material, Projektdateien, Quellcode oder sonstige Zwischenstände) ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Die Überlassung der Rohdaten erfolgt, soweit vereinbart, ausschließlich zu Archivierungszwecken und nicht zur Bearbeitung.
4. Die HADi Community GmbH hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber bei Verwendung der von ihr erbrachten Leistungen. Sie darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ihn ohne Zustimmung der HADi Community GmbH zu entfernen. Darüber hinaus ist die HADi community GmbH berechtigt, den Auftraggeber mit Unterzeichnung des Vertrages als Referenzkunden auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf Social Media zu benennen. Der Auftraggeber kann dieser Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
5. Soweit der Auftraggeber der HADi Community GmbH Logos, Marken, Bezeichnungen oder sonstige Kennzeichen zur Verfügung stellt, räumt er der HADi Community GmbH das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Kennzeichen im Rahmen der vertraglichen Leistungen zu nutzen. Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und die Nutzung durch die HADi Community GmbH keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber wird die HADi Community GmbH von der Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freistellen. Entsprechendes gilt auch für gegen die HADi Community GmbH verhängte Bußgelder.
§ 5 Vergütung und Auslagenersatz, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die HADi Community GmbH berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen 14-tägig abzurechnen. Die Vergütung ist nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
2. Sämtliche Preise richten sich dem Angebot und der dort in Bezug genommenen Preisliste der HADi Community GmbH. Falls nicht anders vereinbart, sind Fahrtkosten, Spesen und Zubehör zusätzlich zu vergüten.
3. Alle Vergütungen verstehen sich zusätzlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
4. Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Auftraggeber Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HADi Community GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug, so kann die HADi Community GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
6. Die HADi Community GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ihre Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen einzustellen. Dies gilt insbesondere für die Schaltung von Werbeanzeigen, die Veröffentlichung von Inhalten und die weitere Bearbeitung des Auftrags. Die Einstellung der Leistungen erfolgt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen.
§ 6 Laufzeit des Vertrages
1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Vertrages 12 Monate beginnend mit dem Abschluss des Vertrages. Sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende in Textform gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um weitere 3 Monate.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
1. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten unverbindlich. Die HADi Community GmbH darf Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Auftraggeber sinnvoll nutzbar und damit zumutbar sind.
2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet und um den Zeitraum, in dem die HADi Community GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Auftraggeber vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht leistet oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
4. Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der HADi Community GmbH der Leistungsort.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat HADi Community GmbH alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere den Zugang zu Social-Media-Accounts, Zugänge zu Werbekonten (z.B. META Ads Konto), Markenmaterialien und Logos.
§ 9 Haftung
1. Die HADi Community GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die HADi Community GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn die HADi Community GmbH wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
3. Die HADi Community GmbH haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
4. Die HADi Community GmbH haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.
5. Im Falle der Vereinbarung einer vertraglichen Garantie haftet HADi Community GmbH entsprechend der Garantieerklärung.
6. Für die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten gelten die vorstehenden Regelungen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Soweit die Haftung der HADi Community GmbH aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.
§ 10 Datenspeicherung, Archivierung und Herausgabe von Projektdaten
1. Die HADi Community GmbH archiviert und sichert sowohl die finalen Projektdaten als auch die Video-Rohdaten der Kunden für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren ab Auftragserteilung auf einem gesicherten Server in den Geschäftsräumen der HADi Community GmbH. Die Datenspeicherung ist Bestandteil jedes Angebots und erfolgt als Service der HADi Community GmbH ohne gesonderte Berechnung während des Archivierungszeitraums.
2. Die Herausgabe von Projektdaten und Video-Rohdaten nach Ablauf des Archivierungszeitraums oder außerhalb der vertraglichen Leistungen ist kostenpflichtig. Die Preise für die Datenübermittlung ergeben sich aus dem Angebot und der dort in Bezug genommenen Preisliste der HADi Community GmbH.
3. Nach nach Ablauf des Archivierungszeitraums informiert die HADi Community GmbH den Kunden rechtzeitig über die geplante Löschung der gespeicherten Daten. Erfolgt innerhalb einer von der HADi Community GmbH gesetzten angemessenen Frist keine Rückmeldung, werden die Daten nach Ablauf des Archivierungszeitraums endgültig gelöscht .
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrages nicht erforderlich ist.
2. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche bezeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur offensichtlich vertraulich sind.
3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
5. Soweit die HADi Community GmbH im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Basis einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
II. Besondere Bestimmungen für Werkverträge
§ 12 Allgemeine Regelungen für Werkleistungen
1. Werkleistungen umfassen insbesondere die Entwicklung von Konzepten und Kampagnen, die Durchführung von Videoproduktionen sowie die Herstellung von Fotos und Grafiken.
2. Die HADi Community GmbH erbringt die Werkleistungen nach dem Stand der Technik und im Rahmen der vereinbarten Leistungsumfänge.
3. Für Werkleistungen gelten die allgemeinen Regelungen und die Schlussbestimmungen dieser Vertragsbedingungen, insbesondere die Mitwirkungspflichtendes Auftraggebers, soweit in den folgenden Abschnitten nichts anderes bestimmt ist.
§ 13 Entwicklung der Kampagnen
1. HADi Community GmbH entwickelt zunächst ein Konzept für den Auftraggeber auf Basis des durchgeführten Kick-Offs gemeinsam mit dem Auftraggeber, bei welchem die Ziele, Anforderungen und Wünsche sowie die wesentlichen Elemente der einzelnen Schritte der Kampagne individuell besprochen und im Anschluss in Textformaufbereitet werden.
2. Bei der Entwicklung des Konzepts hat die HADi Community GmbH nur die Bestandteile zu berücksichtigen, die in ihrem Angebot dargestellt sind.
3. Nach Vorlage des Konzeptvorschlages hat der Auftraggeber das Konzept innerhalb von 2 Wochen gegenüber HADi Community GmbH in Textform freizugeben. Erfolgt binnen dieser Frist keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale des Konzepts, wird die Freigabe fingiert und die HADi Community GmbH kann nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis des nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Kampagne fortfahren.
4. Im Übrigen ist für Umfang, Art und Qualität der Leistungen das vom Auftraggeber unterzeichnete Angebot der HADi Community GmbH maßgebend. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies in Textform vereinbart haben oder die HADi Community GmbH sie in Textform bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform oder der Bestätigung in Textform durch die HADi Community GmbH.
5. Konzept- und Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der HADi Community GmbH.
§ 14 Besondere Regelungen für Videoproduktionen
1. Nach Fertigstellung der Videos lädt die HADi Community GmbH diese auf eine geschützte Plattform hoch und macht sie dem Auftraggeber zur Prüfung zugänglich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der ersten Version Änderungswünsche mitzuteilen. Nach Erhalt einer überarbeiteten Version können innerhalb 7 weiterer Kalendertage letzte Anpassungen eingereicht werden.
2. Eine Veröffentlichung der Videos erfolgt erst nach einer Freigabe über die Plattform. oder in Textform erteilter Freigabe durch den Auftraggeber. Ohne vorherige Freigabe ist die HADi Community GmbH nicht zur Veröffentlichung der Videos verpflichtet. Die HADi Community GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Veröffentlichung ohne Freigabe entstehen.
3. Für Dreharbeiten an Wochenenden und Feiertagen berechnet die HADi Community GmbH einen Aufschlag auf die vereinbarte Tagesrate. Die Preise und Tagesrate ergeben sich aus dem Angebot und der dort in Bezug genommenen Preisliste der HADi Community GmbH.4. Verschiebt der Auftraggeber einen vereinbarten Drehtermin oder sagt ihn ab vor dem Termin, ist die HADi Community GmbH berechtigt, eine pauschalierte Stornogebühr nach den folgenden Maßgaben zu verlangen:
Absage weniger als 4 Woche vor Drehtermin: 25%
Absage weniger als zwei Wochen vor Drehtermin: 50 %
Absage weniger als 48 Stunden vor Drehtermin: 80 %
Die pauschalierte Stornogebühr berechnet sich auf Basis der für den jeweiligen Drehtermin vereinbarten Vergütung oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Produktion erforderlichen Statisten, Requisiten, Dekorationen und Accessoires zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Sofern diese vom Auftraggeber am Drehtag nicht zur Verfügung stehen, hat der Auftraggeber die hierdurch entstehende Mehrkosten zu tragen.
5. Die HADi Community GmbH erstellt den Drehplan und stellt diesen dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen vor dem Drehtermin zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Drehplan innerhalb von 7 Kalendertagen freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen. Änderungen am Drehplan, die später als 1 Woche vor dem Drehtermin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die ursprünglich geplanten Inhalte produziert. Entfallen durch verspätete Änderungswünsche einzelne Content-Pieces am Drehtag, erfolgt keine Erstattung der betroffenen Stückzahl.
6. Die HADi Community GmbH erstellt die Drehtexte professionell und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers.
§ 15 Herstellung von Fotos und Grafiken
1. Die HADi Community GmbH erstellt Fotos und Grafiken nach den Vorgaben des Auftraggebers und im Rahmen der vereinbarten Leistungsumfänge.
2. Die HADi Community GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.
3. Für die Herstellung von Fotos und Grafiken gelten die Regelungen über Werkleistungen entsprechend, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
§ 16 Gewährleistung
Für Mängel ihrer Leistungen haftet die HADi Community GmbH grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB.
III. Besondere Bestimmungen für Dienstleistungsverträge
§ 17 Allgemeine Regelungen für Dienstleistungen
1. Dienstleistungen umfassen insbesondere die Gestaltung von Social-Media-Auftritten und deren laufende Pflege sowie die Vorbereitung und Durchführung von Online-Kampagnen.
2. Die HADi Community GmbH erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der vereinbarten Leistungsumfänge.
3. Für Dienstleistungen gelten die allgemeinen Regelungen und die Schlussbestimmungen dieser Vertragsbedingungen, soweit in den folgenden Abschnitten nichts anderes bestimmt ist.
§ 18 Besondere Regelungen für Social-Media-Auftritte
1. Die HADi Community GmbH verpflichtet sich, bei Störungen der Social-Media-Kanäle des Auftraggebers unverzüglich Maßnahmen zur Fehlerbehebung zu ergreifen und den Auftraggeber über Art und Umfang der Störung sowie die vorgesehenen Maßnahmen zu informieren.
2. Der Auftraggeber stellt der HADi Community GmbH alle für die Pflege der Social-Media-Kanäle erforderlichen Zugänge (Benutzername, Passwort, API-Schlüssel etc.) zur Verfügung und sichert diese vor unbefugtem Zugriff. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zugänge während der Vertragslaufzeit nicht ohne vorherige Absprache mit der HADi Community GmbH zu ändern. Änderungen der Zugänge sind der HADi Community GmbH unverzüglich mitzuteilen.
§ 19 Werbekosten-Verwaltung, Ad-Spend-Fee, Fehlendes Werbekonto
1. Für die Verwaltung von Werbekosten (Ad-Spend) durch die HADi Community GmbH gelten die folgenden Regelungen. Die HADi Community GmbH erhebt für die Verwaltung der Werbekosten eine prozentuale Verwaltungsgebühr (Ad-Spend-Fee) in Abhängigkeit vom monatlichen Werbebudget. Die Höhe der Ad-Spend-Fee richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket:
· BOOST: 20% Verwaltungsgebühr bei einem monatlichen Werbebudget ab 5.000 €
· IMPACT: 15% Verwaltungsgebühr bei einem monatlichen Werbebudget ab 7.000 €
· POWERHOUSE: 12% Verwaltungsgebühr bei einem monatlichen Werbebudget ab 12.000 €
Die Verwaltungsgebühr wird auf die tatsächlich angefallenen Werbekosten berechnet und ist nach Rechnungsstellung fällig.
3. Sollte der Auftraggeber kein eigenes Werbekonto oder keine gültige Firmenkreditkarte zur Verfügung stellen, ist die HADi Community GmbH berechtigt, alternativ ein temporäres Werbekonto im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers anzulegen und zu verwalten.
4. In diesem Fall werden sämtliche Werbekosten zunächst durch die HADi Community GmbH vorgestreckt und dem Auftraggeber monatlich mit einem Aufschlag von 5 % Verwaltungspauschale weiterberechnet. Die Verwaltungspauschale dient der Abdeckung der durch die Vorfinanzierung und Verwaltung entstandenen administrativen Kosten.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durchgeführten Werbeausgaben sowie die Verwaltungspauschale sofort nach Rechnungsstellung auszugleichen.
6. Sollte keine Bereitstellung oder Zahlung erfolgen, ist die HADi Community GmbH berechtigt, sämtliche Werbemaßnahmen bis zur Klärung auszusetzen. Alternativ kann die HADi Community GmbH den Beginn der Kampagnen bis zur Bereitstellung der notwendigen Konten oder Zahlungsmittel aufschieben, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen.
§ 20 Musiknutzung auf Social Media
1.Wird vom Auftraggeber die Nutzung von Musik auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, Facebook) gewünscht, erfolgt dies im Rahmen der jeweiligen Plattformrichtlinien der Anbieter.
2.Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine urheberrechtlich geschützten Musikwerke ohne entsprechende Lizenzen in den Social-Media-Kanälen verwendet werden. Die HADi Community GmbH ist berechtigt, Inhalte mit urheberrechtlich geschützter Musik, für die keine ausreichenden Lizenzen nachgewiesen werden, von der Veröffentlichung auszuschließen oder bereits veröffentlichte Inhalte zu sperren. Die HADi Community GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung von Musik ohne entsprechende Lizenzen entstehen, sofern sie den Auftraggeber auf die Notwendigkeit der Lizenzerwerbung hingewiesen hat.
3. Hat der Auftraggeber die Verwendung von Musik oder Inhalten ohne Lizenzierung beauftragt, stellt er im Innenverhältnis die HADi Community GmbH von der Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern frei. Der Auftraggeber ist in diesem Fall auch bei Sperrung eines Videos, Reels oder Posts zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die urheberrechtlichen Regelungen und Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattformen sowie der Musikrechtsinhaber zu beachten und einzuhalten.
5. Die HADi Community GmbH haftet nicht für Sperrungen, Takedowns oder Urheberrechtsansprüche Dritter, sofern diese auf einer Musiknutzung ohne gültige Lizenz oder außerhalb der Plattformfreigaben beruhen.
6. Die HADi Community GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Sperrung von Inhalten, die Löschung von Beiträgen oder sonstige Maßnahmen der Plattformanbieter aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Musiknutzung entstehen.
7. Der Auftraggeber stellt die HADi Community GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm vorgenommenen Musiknutzung ohne die erforderlichen Lizenzen oder unter Verstoß gegen Plattformrichtlinien resultieren.
§ 21 Jour Fixe
1. Die Vertragspartner vereinbaren die regelmäßige Durchführung eines Jour Fix zur Besprechung des Projektfortschritts und der nächsten Schritte. Die Termine werden verbindlich im Voraus festgelegt.
2. Die Meetings finden als Videokonferenz über Microsoft Teams statt, sofern nicht anders vereinbart. Der zuständige Social Media Manager der HADi Community GmbH nimmt online teil.
3. Sofern im jeweiligen Leistungspaket enthalten, erhält der Auftraggeber Zugriff auf ein Dashboard (hadi DataStudio), um sich über Projektfortschritte, Kennzahlen und die weiteren Schritte zu informieren. Die Verfügbarkeit des Dashboards richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Die HADi Community GmbH gewährleistet keinen störungsfreien Zugriff auf das Dashboard.
4. Die Teilnahme an den vereinbarten Jour-Fix-Terminen ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Eine Absage ist spätestens 2 Werktage vor dem Termin mitzuteilen. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage wird dem säumigen Vertragspartner eine Ausfallpauschale von 60,00€ netto (entspricht 30 Minuten bei einem Stundensatz von 120,00€) berechnet."
IV. Schlussbestimmungen für sämtliche Verträge
§ 22 Vertragsübernahme
Im Falle einer Übertragung des Unternehmens des Auftraggebers oder einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur ist die HADi Community GmbH berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 4 Wochen nach Kenntniserlangung von der Übertragung oder Strukturänderung ausgeübt werden. Eine vertragliche Übertragung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers auf einen Dritten (z.B. im Rahmen eines Asset Deals) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der HADi Community GmbH.
§ 23 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Die Einhaltung der Schriftform ist Voraussetzung der Wirksamkeit der Erklärung. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Textform, insbesondere Telefax oder E-Mail.
3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten und gleichgestellten der Sitz der HADi Community GmbH.
4. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der HADi Community GmbH.
5. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.