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Allgemeine Vertragsbedingungen der HADi Community GmbH

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

 1. Für alle Rechtsgeschäfte, insbesondere über online-Kampagnen, Videoproduktionen, Gestaltung von Webseiten und Auftritten in sozialen Medien, Herstellung und Gestaltung von Fotos, Videos, Logos, Marken und Werbematerialien, sonstige Dienstleistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die HADi Community GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 

2. Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen der HADi Community GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggebers unter www.hadi-community.de/agb/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren in Textform etwas anderes. 

3. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten nicht bei Verträgen mit Verbrauchern. 

§ 2 Vertragsschluss 

1. Die Angebote der HADi Community GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch Auftragsbestätigung in Textform der HADi Community GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die HADi Community GmbH nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. Die HADi Community GmbH kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Auftraggebers verlangen. 

2. Der Auftraggeber hält sich 3 Wochen an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden. 

§ 3 Entwicklung der Kampagnen, Leistungsumfang 

1. HADi Community GmbH entwickelt zunächst ein Konzept für die Kampagne, welches die geplante Anzahl der Veröffentlichungen und die wesentlichen Elemente der einzelnen Schritte der Kampagne sowie ihre Verknüpfung untereinander aufzeigt. 

HADi Community GmbH ist verpflichtet bis zu 3 unterschiedliche Konzeptvorschläge zu entwickeln, sofern nicht der Auftraggeber vor der Vorlage der vollen Anzahl geschuldeter Konzeptvorschläge bereits einem bestimmten Vorschlag zugestimmt hat. 

2. Bei der Entwicklung des Konzepts hat die HADi Community GmbH nur die Bestandteile zu berücksichtigen, die in ihrem Angebot dargestellt sind. 

3. Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von 2 Wochen gegenüber HADi 

Community GmbH in Textform freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann HADi Community GmbH nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Kampagne fortfahren. Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von HADi Community GmbH in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat HADi Community GmbH das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen. 

4. Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt HADi Community GmbH auf dessen Grundlage die Bestandteile der Kampagne als Prototyp. Für die Freigabe des Prototypen gilt Abs. 3 entsprechend. 

5. Im Übrigen ist für Umfang, Art und Qualität der Leistungen der beidseitig unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der HADi Community GmbH maßgebend. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben oder die HADi Community GmbH sie in Textform bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der Bestätigung in Textform durch die HADi Community GmbH. 

6. Konzept- und Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der HADi Community GmbH. 

7. Die HADi Community GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik. 

§ 4 Urheberrecht, Namens- und Kennzeichnungsrechte an Leistungen und Lieferungen von HADi Community GmbH 

1. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an den Leistungen sowie an sonstigen Gegenständen, die die HADi Community GmbH für die Erfüllung des Auftrags erarbeitet, dem Auftraggeber zur Durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der HADi Community GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die HADi Community GmbH entsprechende Verwertungsrechte. 

2. HADi Community GmbH räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an seinen für den Auftraggeber erbrachten Leistungen ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkungen voll umfänglich während der Laufzeit des Vertrages und für die Dauer eines Jahres nach seinem Ende ein. Die Rechteeinräumung ist nicht auf Nutzungen in den sozialen Medien und dem Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. auf CD-ROM, Imprint Versionen sowie auf alle anderen möglichen Arten. 

3. Der Auftraggeber ist berechtigt die vertragsgegenständlichen Leistungen der HADi Community GmbH im Rahmen seines Nutzungsrechtes auch i.V.m. anderen Werken 

auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Die HADi Community GmbH wird insoweit keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen ihre Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann die HADi Community GmbH verlangen, dass sie im Zusammenhang mit veränderten Leistungen nicht bzw. nicht mehr genannt wird. 

4. Die HADi Community GmbH hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Werks bei Verwendung der von ihr erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber. Sie darf diesen Copyright- Vermerk selbst anbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ihn ohne Zustimmung der HADi Community GmbH zu entfernen. 

§ 5 Vergütung und Auslagenersatz 

1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die HADi Community GmbH berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen 14-tägig abzurechnen. Die Vergütung ist nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Falls nicht anders vereinbart, sind Fahrtkosten, Spesen und Zubehör zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Für zusätzliche vom Auftraggeber verlangte Leistungen erhält die HADi Community GmbH eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 120 Euro je Stunde. 

3. Zu allen Vergütungen kommt die Umsatzsteuer hinzu. 

4. Der Auftraggeber kann nur mit von der HADi Community GmbH schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Auftraggeber Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der HADi Community GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages steht dem Auftraggeber nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu. 

§ 6 Laufzeit des Vertrages 

Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Laufzeit des Vertrages 6 Monate beginnend mit dem Abschluss des Vertrages. Sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um weitere 6 Monate. Der Auftraggeber ist einmalig berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des 3. Monats nach Abschluss des Vertrages zu kündigen. 

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

§ 7 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort 

1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der HADi Community GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die HADi Community GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Auftraggeber sinnvoll nutzbar sind. 

2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet und um den Zeitraum, in dem die HADi Community GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Auftraggeber vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht leistet oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt. 

3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum. 

4. Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als 2 Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen. 

5. Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der HADi Community GmbH der Leistungsort. 

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

1. Der Auftraggeber hat HADi Community GmbH alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. 

2. Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototypen) hat der Auftraggeber der HADi Community GmbH alle zur Entwicklung und Erstellung erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen. 

§ 9 Gewährleistung und Haftung 

1. Für Mängel ihrer Leistungen haftet die HADi Community GmbH grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Sie haftet auch dafür, dass die erstellte Konzeption den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. dem Prototypen) in der freigegebenen – oder der Freigabe gleichgestellten Form gemäß § 3 Abs. 3 des Vertrages – entspricht. 

2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die HADi Community GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. 

3. Die HADi Community GmbH garantiert, dass die von ihr selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihr eingebrachten Ideen zur Konzeption der Kampagne nicht in rechtswidriger Weise in Urheberrechte Dritter eingreifen. Sie stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. 

4. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt die HADi Community GmbH hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. 

5. Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Kampagne beruhen, haftet die HADi Community GmbH nur, wenn sie durch ihre spezielle Ausgestaltung der Kampagne entstanden sind und auf von ihr eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße die einem vom Auftraggeber verfolgten Business Model inhärent sind haftet die HADi Community GmbH nicht. Im Übrigen haftet die HADi Community GmbH für Rechtsverstöße nur, wenn sie den Rechtsverstoß kannte und daher ihre Aufklärungspflichten verletzt hat. 

§ 10 Datenspeicherung, Archivierung und Herausgabe von Projektdaten

1. Die HADi Community GmbH archiviert und sichert sowohl die finalen Projektdaten als auch die Video-Rohdaten der Kunden für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren ab Auftragserteilung auf einem gesicherten Server in den Geschäftsräumen der HADi Community GmbH. Die Datenspeicherung ist Bestandteil jedes Angebots und erfolgt als Service der HADi Community GmbH ohne gesonderte Berechnung während des Archivierungszeitraums.

2. Der Kunde kann innerhalb des Archivierungszeitraums die Herausgabe seiner gespeicherten Projektdaten bei der HADi Community GmbH beantragen. Die Herausgabe erfolgt gegen Zahlung einer Servicegebühr entsprechend folgender Kostenstruktur:

    • Bis 100 GB: 50 €

    • 100 – 500 GB: 200 €

    • 500 – 2000 GB: 500 €

    • Mehr als 2000 GB: 750 €

3. Nach Beendigung der Zusammenarbeit fragt die HADi Community GmbH den Kunden, ob er die gespeicherten Daten gegen Entrichtung der Servicegebühr erhalten möchte. Erfolgt innerhalb einer von der HADi Community GmbH gesetzten angemessenen Frist keine Rückmeldung, behält sich die HADi Community GmbH das Recht vor, die Daten nach Ablauf der Archivierungsfrist endgültig zu löschen.

§ 11 Sonstiges 

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Die Einhaltung der Schriftform ist Voraussetzung der Wirksamkeit der Erklärung. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail. 

3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten und gleichgestellten der Sitz der HADi Community GmbH. 

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